Kosten & Vergütung

Transparente Kosten sind Teil einer guten Beratung. Vor Mandatsübernahme kläre ich mit Ihnen, welche Abrechnungsform gilt und welche Kosten voraussichtlich entstehen.

Erstberatung

Die Erstberatung wird mit 190,00 € netto (226,10 € inklusive 19 % Umsatzsteuer) berechnet. Wird anschließend in derselben Angelegenheit ein weiterführendes Mandat erteilt, wird die Erstberatungsgebühr auf die weitere Vergütung angerechnet.

Abrechnung nach Zeit

Bei Abrechnung nach Zeit beträgt der Stundensatz 210,00 € netto (249,90 € inklusive 19 % Umsatzsteuer). Die Abrechnung erfolgt minutengenau. Vor Beginn der Tätigkeit wird die Vergütung transparent vereinbart.

RVG & Prozesskostenhilfe

Je nach Art und Umfang des Mandats kann die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen. Wertgebühren richten sich regelmäßig nach dem Gegenstands- oder Streitwert. Für gerichtliche Verfahren kann Prozesskostenhilfe in Betracht kommen. Ob die Voraussetzungen vorliegen und das Mandat übernommen werden kann, wird im Einzelfall geprüft; über die Bewilligung entscheidet das zuständige Gericht.

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