Kosten & Vergütung
Transparente Kosten sind Teil einer guten Beratung. Vor Mandatsübernahme kläre ich mit Ihnen, welche Abrechnungsform gilt und welche Kosten voraussichtlich entstehen.
Erstberatung
Die Erstberatung wird mit 190,00 € netto (226,10 € inklusive 19 % Umsatzsteuer) berechnet. Wird anschließend in derselben Angelegenheit ein weiterführendes Mandat erteilt, wird die Erstberatungsgebühr auf die weitere Vergütung angerechnet.
Abrechnung nach Zeit
Bei Abrechnung nach Zeit beträgt der Stundensatz 210,00 € netto (249,90 € inklusive 19 % Umsatzsteuer). Die Abrechnung erfolgt minutengenau. Vor Beginn der Tätigkeit wird die Vergütung transparent vereinbart.
RVG & Prozesskostenhilfe
Je nach Art und Umfang des Mandats kann die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen. Wertgebühren richten sich regelmäßig nach dem Gegenstands- oder Streitwert. Für gerichtliche Verfahren kann Prozesskostenhilfe in Betracht kommen. Ob die Voraussetzungen vorliegen und das Mandat übernommen werden kann, wird im Einzelfall geprüft; über die Bewilligung entscheidet das zuständige Gericht.